Mitglied werden

Etwa 50 % des Spendenvolumens kommt von unseren langjährigen Vereinsmitgliedern. Vor allem für einmalige Bauvorhaben wenden wir uns aber auch an Stiftungen, Kirchen und Unternehmen. Werden sie Mitglied, um unsere Arbeit mitzutragen.

Mitgliedschaft

Auszug aus den Statuten (Art. 3)

Einzelmitglieder

Einzelmitglied im Trägerverein ist, wer sich schriftlich angemeldet hat, vom Vorstand aufgenommen wurde und den Verein finanziell unterstützt. Vereinsmitglieder haben Stimmrecht an der Mitgliederversammlung.

Kollektivmitglieder

Kollektivmitglieder sind juristische Personen, die sich schriftlich angemeldet haben, vom Vorstand aufgenommen wurden und den Verein finanziell unterstützt. Kollektivmitglieder haben zwei Stimmen an der Mitgliederversammlung.

Gönner/in

Gönner/in ist, wer den Verein finanziell unterstützt. Gönner/innen haben kein Stimmrecht.


Download Statuten (Stand 23.03.2024)
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